Urteil Angebot, Bindung an Ausschreibung als -
Schlagworte
Angebot, Bindung an Ausschreibung als -; Ausschreibung, Bindung an -; Vertragsangebot, Bindung an -; Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorformulierung von - durch Dritten
Leitsätze
Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, daß er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlaßt, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, daß der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen mußte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.
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