Urteil Angebot
Schlagworte
Angebot; Annahme; Mietaufhebungsvertrag; Schweigen; Zustimmung
Leitsatz
Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters zum Abschluß eines Mietaufhebungsvertrag nicht an, unterbreitet er aber seinerseits ein Angebot zur Vertragsauflösung, so kann in dem Schweigen des Mieters hierauf eine Annahme des Angebots gesehen werden.
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