Urteil Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbeträge; Mieterhöhung bei mit öffentlichen Mitteln geförderter Modernisierung; ModInstRL Berlin; geförderte Instandsetzung; Instandsetzungsförderung; formelle Begründung einer Mieterhöhung; Midetobergrenze
Leitsatz
Ob öffentliche Förderungsmittel als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden und damit im Rahmen der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anzugeben sind, beurteilt sich grundsätzlich nach dem im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszweck.
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