Urteil Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens gehört die Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) auch dann, wenn diese auf die Berechnung der Mieterhöhung keine Auswirkung haben (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2003, 591).
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