Urteil Angabe der Kündigungsgründe in Kündigungsschreiben
Schlagworte
Angabe der Kündigungsgründe in Kündigungsschreiben; Störung des Hausfriedens; Abmahnung
Leitsatz (der Redaktion)
Für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (hier: Störung des Hausfriedens) können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahnung ereignet haben. Der kündigungsrelevante Umstand liegt nicht in der Vertragsverletzung, sondern in deren Aufrechterhaltung trotz entsprechenden Beseitigungsverlangens des Vermieters.
Im Kündigungsschreiben müssen die Gründe derart substantiiert angegeben werden, daß der Kündigungsempfänger Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten hat.
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