Urteil Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung


Schlagworte

Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung

Leitsatz

Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts zu folgender Frage eingeholt werden: Ist zur Begründung der Eigenbedarfskündigung gem. § 564 b Abs. 2 BGB wegen beabsichtigter Eheschließung in dem Kündigungsschreiben der Name des künftigen Ehepartners sowie dessen derzeitige Wohnsituation darzulegen, so daß der Mieter in die Lage versetzt wird, feststellen zu können, ob der Wohnbedarf nicht auch in dessen Wohnung gedeckt werden kann?

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