Urteil Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Weitergabe des Nachweises
Schlagworte
Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Weitergabe des Nachweises; AGB für Makler nicht branchenüblich
Leitsätze
1. Der Makler, dem infolge unbefugter Weitergabe des Nachweises und Abschlusses des Hauptvertrages durch den Dritten grundsätzlich kein vertraglicher Provisionsanspruch zusteht und der statt dessen Schadensersatz verlangt, muß seinen Schaden (entgangener Verdienst) konkret darlegen. Dazu bedarf es regelmäßig des Vortrags, daß er ohne die Pflichtverletzung seines Kunden einen anderen - zum Abschluß unter den vertraglichen Bedingungen bereiten und fähigen - Kunden gestellt und dadurch einen Hauptvertragsabschluß herbeigeführt hätte.
2. Auch unter Kaufleuten bedarf die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. Eine vereinfachte Einbeziehung kraft Branchenüblichkeit kommt in der Maklerbranche in aller Regel nicht in Betracht.
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