Urteil Anforderungen an eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
Schlagworte
Anforderungen an eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung; Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit
Leitsätze
a) Zu den formellen Anforderungen an eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung.
b) Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefaßt werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird.
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