Urteil Anforderungen an Berufungsbegründung
Schlagworte
Anforderungen an Berufungsbegründung; Unterschrift des Anwalts; unschlüssige, nicht substantiierte Ausführungen führen nicht zur formalen Unwirksamkeit; Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist; Wiedereinsetzung; handschriftliche Berufungsbegründung
Leitsätze
1. Für die für die Berufungsbegründung notwendige Darlegung derjenigen Punkte rechtlicher Art, die der Berufungskläger als unzutreffend ansieht, ist es ohne Bedeutung, ob diese Ausführungen schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind. Spätere Erklärungen des Prozessbevollmächtigten können die Wirksamkeit der einmal erfolgten Berufung nicht mehr in Frage stellen.
2. Neben der Unterschrift des Anwalts des Berufungsklägers kann ein weiterer Nachweis dafür, dass der Schriftsatz von ihm stammt, auch dann nicht gefordert werden, wenn die Berufungsbegründung teilweise handschriftlich gefertigt wurde.
(Leitsätze der Redaktion)
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