Urteil Anforderungen an die Ankündigung von Instandsetzungsmaßnahmen


Schlagworte

Anforderungen an die Ankündigung von Instandsetzungsmaßnahmen

Leitsätze

1. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen gilt auch für die Beseitigung der vom Mieter angezeigten Mängel.

2. Die - keiner Form und Frist unterliegende - Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen hat sich mit Blick auf ihren Sinn und Zweck am Informationsinteresse des Mieters zu orientieren und muss den Mieter vor allem früh- und rechtzeitig über die auf ihn zukommenden Belastungen in Kenntnis setzen.

3. Sowohl die zeitliche Komponente (Rechtzeitigkeit) als auch die inhaltlichen Anforderungen müssen sich an Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahmen orientieren.

4. Kein schützenswertes Interesse des Vermieters, die von ihm zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen beauftragte Fachfirma nicht benennen zu müssen.

(Leitsätze der Redaktion)

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