Urteil Anforderung an Bestimmbarkeit bei der Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse


Schlagworte

Anforderung an Bestimmbarkeit bei der Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse

Leitsatz

Wird in dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Anpassung der Vorschüsse und der Nachschüsse Bezug genommen, ist es weiterhin nicht erforderlich, dass den Eigentümern vor oder bei der Beschlussfassung sämtliche Einzelabrechnungen aller Eigentümer vorgelegt werden.

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