Urteil Anfechtungsprozess
Schlagworte
Anfechtungsprozess; Beiladung; Widerspruchsbescheid; Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung im Prozeß; Interessenkollision zwischen den Behörden eines Verwaltungsträgers; Rückübertragungsbescheid; Verwaltungsvermögen
Leitsatz
Ist ein Land Beklagter eines Anfechtungsprozesses, der einen in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit zu seinen Gunsten ergangenen Widerspruchsbescheid zum Gegenstand hat, kommt seine gleichzeitige Beiladung nicht in Betracht.
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