Urteil Anfechtungsgesetz, - bei Benachteiligungsabsicht
Schlagworte
Anfechtungsgesetz, - bei Benachteiligungsabsicht
Leitsatz
Auch bei entgeltlichen Grundstücksveräußerungsverträgen des Schuldners mit seinen Angehörigen genügt es für die Anfechtbarkeit, wenn die subjektiven Voraussetzungen spätestens im Zeitpunkt der Vollendung des angefochtenen Rechtserwerbs vorliegen.
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