Urteil Anfechtungsbefugnis der restitutionsberechtigten Körperschaft
Schlagworte
Anfechtungsbefugnis der restitutionsberechtigten Körperschaft
Leitsatz
Die nach Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV restitutionsberechtigte Körperschaft ist jedenfalls dann zur Anfechtung eines denselben Vermögenswert betreffenden vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheids befugt, wenn ein gemäß § 8 VZOG Verfügungsbefugter nicht vorhanden ist.
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