Urteil Anfechtung von benachteiligenden Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren


Schlagworte

Anfechtung von benachteiligenden Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Leitsätze

1. Handelt der Schuldner im Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung mit Benachteiligungsvorsatz, so stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, dass der Vorsatz auch im Zeitpunkt der Erfüllung noch besteht.

2. Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners muss sich nicht auf den Umstand beziehen, aus dem die Gläubigerbenachteiligung folgt.

3. Der aus der Inkongruenz der Wechselbegebung folgende Benachteiligungsvorsatz erstreckt sich auf die Erfüllung der ihr zugrunde liegenden Verbindlichkeit, wenn beide Vorgänge in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehen.

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