Urteil Anfechtung eines Mietaufhebungsvertrags wegen fehlender Sprachkenntnisse


Schlagworte

Anfechtung eines Mietaufhebungsvertrags wegen fehlender Sprachkenntnisse

Leitsätze

1. Unterzeichnet ein Mieter einen Mietaufhebungsvertrag, räumt die gemietete Wohnung aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann er sich im nachfolgenden Räumungsprozess nicht darauf berufen, dass er den Vertragsinhalt wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache nicht verstanden habe und ihn deshalb wegen eines Erklärungsirrtums anfechte (§ 119 Abs. 1 BGB). Ihm ist zuzumuten, sich vor der Unterschriftsleistung über den Inhalt des ihm vorgelegten Vertragswerks kundig zu machen.

2. Ergeben sich bei der Beweisaufnahme Zweifel an der Darstellung des von dem Vermieter benannten Zeugen für die Umstände des Abschlusses des Aufhebungsvertrages, führen diese alleine nicht dazu, dass damit im Umkehrschluss der Vortrag des für mögliche Anfechtungsgründe beweisbelasteten Mieters als erwiesen gilt.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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