Urteil Anfechtung, - durch Vertreter ohne Vertretungsmacht


Schlagworte

Anfechtung, - durch Vertreter ohne Vertretungsmacht; Vertreter, Anfechtungsrecht für -

Leitsatz

Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht einem in Anspruch genommenen Vertreter ohne Vertretungsmacht in Abwehr einer Haftung nach § 179 BGB selbständig zu.

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