Urteil Anfechtung des Mietvertrags wg. arglistiger Täuschung
Schlagworte
Anfechtung des Mietvertrags wg. arglistiger Täuschung; nichtiger Vertrag
Leitsatz
Jedenfalls für das Gebiet der Geschäftsraummiete ist daran festzuhalten, daß bei einer Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung dieser von Anfang an als nichtig anzusehen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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