Urteil Anfechtung
Schlagworte
Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften
Leitsatz
Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
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