Urteil Anfechtung


Schlagworte

Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften

Leitsatz

Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

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