Urteil Anfangsrenovierung
Schlagworte
Anfangsrenovierung; Anfangsrenovierung/preisrechtswidrige Leistung; preisrechtswidrige Leistung/Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen/anfängliche als preisrechtswidrige Leistung; Renovierung/anfängliche als preisrechtswidrige Leistung; formularmäßige Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturenklausel; Klausel über Schönheitsreparaturen; Renovierungsklausel; Abwälzung der Schönheitsreparaturen/Klausel
Leitsatz
1. Die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Erstrenovierung bei einem Mietverhältnis über preisgebundenen Altbauwohnraum ist mietpreisrechtlich unzulässig und damit rechtsunwirksam (§ 29 a I. BMG).
2. Die Klausel "Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" verpflichtet diesen nicht zur Erstinstandsetzung, sondern der Vermieter bleibt gehalten, die Wohnung den Mietern in einem in schönheitsreparaturmäßiger Hinsicht ordnungsgemäßen Zustand zu überlassen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?