Urteil Anerkenntnis eines Straßensondernutzungsentgelts
Schlagworte
Anerkenntnis eines Straßensondernutzungsentgelts
Leitsatz
Der Eigentümer kann sich nicht auf Unbilligkeit der Erhöhung des Sondernutzungsentgelts berufen, wenn er die Forderung schriftlich anerkannt hat. (Leitsatz der Redaktion)
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