Urteil Anerkenntnis
Schlagworte
Anerkenntnis; Finanzierung von Kaufverträgen über Eigentumswohnung durch die kreditgebende Bank; Aufklärungspflicht; Bauherrenmodell; Erwerbermodell; Treuhandvollmacht; sittenwidrige Überteuerung; Wissensvorsprung; Schuldanerkenntnis; Tilgungsleistung
Leitsatz
Die Rückzahlung eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung aufgenommenen Darlehens ist nur dann als konkludentes Anerkenntnis der beglichenen Forderung anzusehen, wenn mit der Tilgungsleistung aufgrund besonderer Umstände aus der Sicht der kreditierenden Bank der Eindruck erweckt wird, der Schuldner handele mit entsprechenden Rechtsfolgewillen, wozu ein nachvollziehbarer Anlass dafür (insbesondere Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld) erforderlich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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