Urteil Anerkannte Betriebskostenabrechnung trotz unrichtiger Wohnfläche
Schlagworte
Anerkannte Betriebskostenabrechnung trotz unrichtiger Wohnfläche; Zinsbescheinigung für Kautionskonto
Leitsätze
1. Eine beglichene Betriebskostenabrechnung gilt jedenfalls dann als Saldoanerkenntnis des Mieters, wenn die behauptete Unrichtigkeit der Wohnfläche unschwer erkennbar ist.
2. Der Vermieter hat für zukünftige Steuererklärungen des Mieters ihm eine Zinsbescheinigung über das Kautionskonto zur Verfügung zu stellen.
3. Der Gesellschafter einer vermietenden GbR haftet nicht ohne weiteres für alle Leistungspflichten der Gesellschaft.
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