Urteil Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist


Schlagworte

Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

Leitsätze

1. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten.

2. Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.

3. Nach Beendigung des Mietverhältnisses entfällt eine Anbietpflicht des Vermieters für eine dann frei werdende Wohnung, da anderenfalls derjenige Mieter privilegiert würde, der zu Unrecht seiner Räumungspflicht nicht nachkommt.

(Leitsatz zu 3 von der Redaktion)

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