Urteil Anberaumung eines Beurkundungstermins, Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft, Belehrungen und Rechtsauskünfte durch Notar


Schlagworte

Anberaumung eines Beurkundungstermins, Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft, Belehrungen und Rechtsauskünfte durch Notar

Leitsatz

Zur Frage, wann eine zögerliche Anberaumung eines Beurkundungstermins einen Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft darstellen kann.

Es ist jedenfalls nicht amtspflichtwidrig, wenn ein Notar einen Beurkundungstermin bereits eine Woche nach dem Ansuchen eines Beteiligten ermöglicht.

Belehrungen und Rechtsauskünfte darf ein Notar nicht seinem Personal überlassen.

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