Urteil Anberaumung eines Beurkundungstermins, Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft, Belehrungen und Rechtsauskünfte durch Notar
Schlagworte
Anberaumung eines Beurkundungstermins, Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft, Belehrungen und Rechtsauskünfte durch Notar
Leitsatz
Zur Frage, wann eine zögerliche Anberaumung eines Beurkundungstermins einen Verstoß gegen die Amtspflicht zur Dienstbereitschaft darstellen kann.
Es ist jedenfalls nicht amtspflichtwidrig, wenn ein Notar einen Beurkundungstermin bereits eine Woche nach dem Ansuchen eines Beteiligten ermöglicht.
Belehrungen und Rechtsauskünfte darf ein Notar nicht seinem Personal überlassen.
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