Urteil Amtspflichtverletzung des Notars


Schlagworte

Amtspflichtverletzung des Notars; Hinweis- und Belehrungspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung

Leitsatz

Der einen Kaufvertrag über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung beurkundende Notar haftet nur dann wegen Amtspflichtverletzung, wenn die Käufer darlegen, dass sie entsprechenden Hinweisen des Notars nachgegangen wären, daraufhin der Leerstand aufgedeckt worden wäre und sie sodann von dem Kaufvertragsabschluss Abstand genommen hätten.

(Leitsatz der Redaktion)

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