Urteil Amtspflichtverletzung, bei Behörden Untätigkeit nach Widerspruch
Schlagworte
Amtspflichtverletzung, bei Behörden Untätigkeit nach Widerspruch; Widerspruch, - gegen Zurückstellungsbescheid; Untätigkeit, Amtspflichtverletzung bei - nach Widerspruch; Sofortvollzug, fehlende Anordnung des -s und Amtspflichtverletzung
Leitsatz
Legt der Bauherr gegen die auf § 15 BauGB gestützte Zurückstellung seines Baugesuchs Widerspruch ein, so hat die Bauaufsichtsbehörde mit Rücksicht auf dessen aufschiebende Wirkung die Amtspflicht, die Bearbeitung fortzusetzen, solange kein Sofortvollzug angeordnet wird.
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