Urteil Amtslöschung bei unzulässiger Eintragung als Wohnung
Schlagworte
Amtslöschung bei unzulässiger Eintragung als Wohnung
Leitsatz
Ist ein Sondereigentum im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als "Wohnung" bezeichnet, ergibt sich aber aus den in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen, daß es sich bei dem Sondereigentum um einen Hobbyraum handelt und somit Teileigentum vorliegt, ist die Eintragung als inhaltlich unzulässig zu löschen.
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