Urteil Amtshaftung, - des Versteigerungsgerichts über Meistbietendem
Schlagworte
Amtshaftung, - des Versteigerungsgerichts über Meistbietendem; Zwangsversteigerung, keine Amtshaftung im Verfahren der - nach Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen Zustellungsfehlers
Leitsatz
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?