Urteil Amtsermittlungspflicht
Schlagworte
Amtsermittlungspflicht; Wohnungseigentumsverfahren; Schlüssigkeit; freiwillige Gerichtsbarkeit
Leitsatz
Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zwar eingeschränkt, entbindet aber nicht von der Pflicht, auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Antrags hinzuweisen und konkret und unmißverständlich klarzumachen, welcher Sachvortrag und welche Beweismittel noch erforderlich gewesen wären.
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