Urteil Altverträge und Heimgesetz
Schlagworte
Altverträge und Heimgesetz; Entgelt für Pflegeheim nach Tod
Leitsätze
a) Zur Anwendung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes auf Altverträge.
b) Zum Einfluß einer Neubelegung eines Heimplatzes nach dem Tod des Bewohners auf den Entgeltanspruch des Trägers bei Vereinbarung einer Fortgeltung des Vertrags im Sinn des § 4b Abs. 8 Satz 2 HeimG i. d. F. vom 23. April 1990.
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