Urteil Altschuldenhilfegesetz
Schlagworte
Altschuldenhilfegesetz; Anspruch auf Erlös und Auskehr; Ausschluss der Rückübertragung wegen Änderung der Nutzungsart; Wertausgleich; komplexer Wohnungsbau
Leitsätze
1. Das öffentliche Interesse an der veränderten Nutzung von Ein- oder Zweifamilienhäusern kann entfallen, wenn in größeren Gemeinden und Städten mit einem entsprechend großen kommunalen Wohnungsbestand Grundstücke mit nur wenigen Wohneinheiten beansprucht werden.
2. Das gilt auch für die Verwertung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau.
3. Über die Höhe des Erlösauskehranspruchs einschließlich der geltend gemachten Zinsen haben gegebenenfalls die Zivilgerichte zu befinden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?