Urteil Altlastenfreistellung


Schlagworte

Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Investitionsvorhaben; Antragsfrist; spätere Geltendmachung

Leitsatz

Ein Investitionskonzept musste, um prüffähig und Grundlage der behördlichen Freistellung von Altlasten und erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sein zu können, durch die eine zeitlich begrenzte Entlastung von Sanierungskosten und damit letztlich eine Subventionierung erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rz. 43), innerhalb der Antragsfrist hinreichend konkretisiert und damit jedenfalls regelmäßig auch schriftlich dargelegt werden.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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