Urteil Altersbedingte Abnutzung eines PVC-Bodens


Schlagworte

Altersbedingte Abnutzung eines PVC-Bodens; unsachgemäße Reinigung als Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umkehr der Beweislast; Schaden durch Mietgebrauch; unsachgemäße Erneuerung des Fußbodens durch den Mieter; 20 Jahre alter Fußbodenbelag in Arztpraxis gilt als abgenutzt

Leitsätze

1. Da dem Vermieter die altersbedingte Abnutzung des PVC-Bodens in den Räumen einer Arztpraxis durch vertragsgemäßen Gebrauch zur Last fällt, hat er zur Haftung des Mieters zu beweisen, dass die Ursache der Schäden im Verantwortungsbereich des Mieters lag (unsachgemäße Reinigung).

2. Der Vermieter ist auch dafür beweisbelastet, dass eine von dem Mieter vorgenommene Erneuerung des Fußbodenbelages zu einem Schaden an der Mietsache geführt hat.

3. Ein fast 20 Jahre alter Fußbodenbelag in den Räumen einer Arztpraxis ist im Allgemeinen vollständig abgenutzt.

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