Urteil Alter des Sachverständigengutachtens
Schlagworte
Alter des Sachverständigengutachtens
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt, das älter als zwei Jahre ist, entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 2 Abs. 2 MHG.
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