Urteil Altenwohnheime und Pflegeheime als Wohnungen
Schlagworte
Altenwohnheime und Pflegeheime als Wohnungen; Wohnheim für Fremdbeherbergung; Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung
Leitsatz
Altenwohn- und Pflegeheime unterfallen dem allgemeinen Wohnraumbegriff und nicht dem Begriff des Wohnheims für Fremdbeherbergung, so daß auch während der Geltung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung eine Ausgleichsabgabe unzulässig war. (Leitsatz der Redaktion)
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