Urteil Altbauwohnraum
Schlagworte
Altbauwohnraum; Umwandlung in Gewerberaum; Rückumwandlung in Wohnraum; Wohnraumbegriff; Überwiegenheitstheorie
Leitsatz
Ehemals preisgebundener Altbauwohnraum, der einmal zulässig in Gewerberaum umgewandelt wurde, bleibt bei einer späteren Vermietung zu Wohnzwecken nur dann Gewerberaum, wenn die Vermietung nach dem Wegfall der Preisbindung erfolgte. Anderenfalls findet eine Rückumwandlung statt.
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