Urteil Altbaumieten


Schlagworte

Altbaumieten; preisrechtlich unzulässige Mietvereinbarung; Preisrecht; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel

Leitsätze

1. Eine preisrechtlich unzulässige Mietzinsvereinbarung wird nicht automatisch wirksam, soweit spätere Mieterhöhungen möglich werden.

2. Eine Mietpreisgleitklausel ersetzt nach § 18 I. BMG nicht die förmliche Erhöhungserklärung.

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