Urteil Altbaumieten
Schlagworte
Altbaumieten; preisrechtlich unzulässige Mietvereinbarung; Preisrecht; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel
Leitsätze
1. Eine preisrechtlich unzulässige Mietzinsvereinbarung wird nicht automatisch wirksam, soweit spätere Mieterhöhungen möglich werden.
2. Eine Mietpreisgleitklausel ersetzt nach § 18 I. BMG nicht die förmliche Erhöhungserklärung.
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