Urteil Altbau Berlin
Schlagworte
Altbau Berlin; Preisstellenbescheid
Leitsatz
1. Der Preisstellenbescheid nach § 11 Abs. 6 AMVOB bindet das Zivilgericht nach Grund und Höhe.
2. Zur Frage, inwieweit das Außerkrafttreten des Mietpreisrechtes für Altbauwohnungen Wirkungen auf Bescheide nach § 11 Abs. 6 AMVOB entfaltet.
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