Urteil Altbau Berlin


Schlagworte

Altbau Berlin; Kostenmiete; Öffentliche Förderung

Leitsatz

Bei steuerbegünstigten und mit Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüssen geförderten Wohnungen endet die Bindung an die Kostenmiete, aber auch das Recht des Vermieters, sich auf die Kostenmiete zu berufen, ungeachtet der früheren Fassung des § 88 a II. WoBauG mit dem Ablauf der Förderung.

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