Urteil Allgemeines Verwaltungsrecht (öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse)
Schlagworte
Allgemeines Verwaltungsrecht (öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse); Beregnungswasser; Wasser- und Bodenverband; Wasserrohrbruch
Leitsatz
Zu den Pflichten eines Beregnungswasser für die Landwirtschaft bereitstellenden Wasser- und Bodenverbands, nach einem Wasserrohrbruch Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte zu ergreifen.
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