Urteil Allgemeines Persönlichkeitsrecht


Schlagworte

Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Videoüberwachung; Überwachung; Kamera

Leitsatz

Die Überwachung eines gemeinsamen Zugangsweges zu benachbarten Grundstücken mittels einer Videoanlage ist ohne Einwilligung der benachbarten Benutzer des Weges ein unzulässiger Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht, gleichgültig, ob die von der Kamera aufgenommenen Bilder aufgezeichnet werden oder nicht.

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