Urteil Allgemeine Geschäftsbedingungen, - in Bauverträgen bei Absicht der Mehrfachverwendung
Schlagworte
Allgemeine Geschäftsbedingungen, - in Bauverträgen bei Absicht der Mehrfachverwendung
Leitsatz
In Bauverträgen sind vorformulierte Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Verwender im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Absicht der Mehrfachverwendung hatte.
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