Urteil Allgemein üblicher Zustand


Schlagworte

Allgemein üblicher Zustand; schriftliche Mitteilung im Prozeß; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Mitteilung, schriftliche; Gas- Etagenheizung; Mietsache, Verbesserung der

Leitsatz

1. Beim Einbau einer Etagenheizung oder Zentralheizung handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme, die dem allgemein üblichen Zustand i. S. des § 541 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB entspricht.

2. Der Vermieter kann die durch § 541 b Abs. 2 BGB gestellten Anforderungen auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.