Urteil Alleinige Zuständigkeit der WEG für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen Störung des Gemeinschaftseigentums
Schlagworte
Alleinige Zuständigkeit der WEG für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen Störung des Gemeinschaftseigentums; Ansichziehen
Leitsatz
Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.
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