Urteil Aktueller technischer Standard für Schallschutz bei Fenstereinbau
Schlagworte
Aktueller technischer Standard für Schallschutz bei Fenstereinbau
Leitsatz
Der Vermieter, der neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme einbaut, hat dafür Sorge zu tragen, daß der Fenstereinbau entsprechend den zur Zeit des Umbaus geltenden technischen Standards (hier: zum Lärmschutz) erfolgt.
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