Urteil Aktivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


Schlagworte

Aktivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Mieterhöhungsverlangen; Eigentümerwechsel; Grundbuch

Leitsatz

Ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 566 BGB liegt dann nicht vor, wenn der Eigentumswechsel aufgrund einer gesetzlichen Regelung außerhalb des Grundbuchs erfolgt (vorliegend Zuordnung von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). Für ein Mieterhöhungsverlangen ist dann der ursprüngliche Eigentümer aktivlegitimiert. (Leitsatz der Redaktion)

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