Urteil Akteneinsicht
Schlagworte
Akteneinsicht; Investitionsverfahren; Verpachtung; Aufhebung einer Investitionsbescheinigung
Leitsätze
1. Die Nichtgewährung von Akteneinsicht im Rahmen des Investitionsverfahrens nach dem BInvG führt nicht zur Aufhebung der Investitionsbescheinigung, wenn in der Sache keine andere Entscheidung hätte ergehen können.
2. Eine Abwägung zwischen Verpachtung und Veräußerung eines Grundstücks durch die Behörde ist nicht erforderlich, wenn eine Verpachtung als Rechtsgeschäft nicht üblich ist.
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