Urteil AGB
Schlagworte
AGB; unangemessene Benachteiligung; Maklerprovision; Aufwandspauschale; Provision; Aufwendungsersatz
Leitsatz
Die formularvertragliche Verpflichtung des Kunden - durch Reservierungsvereinbarung mit dem Immobilienmakler zum Kauf vom Bauträger - zur Zahlung einer Aufwandspauschale für den Fall, daß der Kaufvertrag nicht binnen bestimmter Frist zustande kommt, ist unwirksam, wenn die Klausel der Verschaffung einer verschleierten Maklerprovision dient.
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