Urteil AfA-Bemessungsgrundlage
Schlagworte
AfA-Bemessungsgrundlage; Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin
Leitsatz
1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses.
2. Die Bescheinigung nach § 14 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der begünstigten Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden.
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